Vertriebsrecht
Ein effektiver Vertrieb ist der Motor für den Umsatz und die Wertschöpfung eines jeden Unternehmens. Hierfür bedarf es häufig der Einschaltung und Beauftragung von externen Vertriebsmittlern. Dies gilt insbesondere, wenn die Vertriebsaktivitäten über die Grenzen hinweg ins Ausland gehen. Rechtlich gesehen gibt es unterschiedliche Ausprägungen zu Vertriebsmittlern. Solche können als speziell als Handelsvertreter, Vertragshändler oder Franchisenehmer positioniert werden.
Wenn solche Vertriebler eingesetzt werden sollen, bedarf es einer filigranen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zum Unternehmen, mithin zum „Prinzipal“. Hierbei kommt besonders zum Tragen, dass der für eigene Rechnung und im eigenen Namen handelnde Vertragshändler unter verschiedenen Gesichtspunkten dem Handelsvertreter rechtlich gleichgesetzt wird. Schließlich ist das Vertriebsrecht in den einzelnen auch EU – Ländern nicht einheitlich geregelt, was die rechtliche Begründung und Handhabung von Vertragsverhältnissen erschwert. In der Praxis nimmt dabei der sog. Ausgleichsanspruch und dessen Handhabung bei der Beendigung eines Vertriebsverhältnisses eine zentrale Position ein.
Ein effektiver Vertrieb ist der Motor für den Umsatz und die Wertschöpfung eines jeden Unternehmens.
Unsere Leistungen:
Basierend auf jahrelangen Erfahrungen beraten und begleiten wir Sie gerne auf allen nationalen und internationalen Gebieten des Vertragsrechtes – von der Vertragserstellung, Vertragsverhandlung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.