In drei Jahren zur Restschuldbefreiung
23.02.2021 | Seit dem 01.01.2021 gilt ein reformiertes Insolvenzrecht für die Restschuldbefreiung für natürliche Personen. Seither dauern Insolvenzverfahren für Privatpersonen, Selbstständige und ehemals Selbstständige nur noch drei Jahre.
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