Risiken des Schuldners beim Nichterscheinen im Schlusstermin – Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes
13.06.13 | Eine Versagung der Restschuldbefreiung kann nur auf Antrag eines Gläubigers anlässlich des Schlusstermins im Hinblick auf ganz bestimmte Sachverhalte erfolgen.
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