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Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Es umfasst nicht nur gesellschaftsrechtliche Themen, sondern beinhaltet insbesondere auch das Vertriebsrecht und damit auch das Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler. Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt ferner besondere Pflichten der Kaufleute im Handelskauf wie beispielsweise spezielle Rügeobliegenheiten.

Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute.

Unsere Leistungen:

  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Beratung von Kaufleuten, Geschäftsführern und Handelsvertretern
  • Gestaltung von optimierten Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen
  • Beratung zu speziellen Fragen im Bereich der Anbahnung und Kündigung von Distributionsverträgen
Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Michael Streit
• Rechtsanwalt
• Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

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