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Können Twitter-Kurznachrichten urheberrechtlich geschützt sein? – Reichweite des Urheberrechtsschutzes für kurze Slogans

09.02.2018 | Häufig stellt sich beispielsweise bei der Veröffentlichung von Texten im Internet oder eigens formulierten Werbeanzeigen die Frage, inwieweit bereits bestehende Formulierungen von anderen übernommen werden dürfen oder inwiefern überhaupt eigene Texte geschützt sind.

Generell kann nach europäischer Rechtsprechung eine Aneinanderreihung von nur elf Wörtern bereits urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Auswahl, Anordnung und Kombination dieser Wörter eine besondere Originalität aufweist.

Das Landgericht Bielefeld hatte sich im letzten Jahr mit dem Urheberrechtsschutz des Tweets „Wann genau ist aus „Sex, Drugs & Rock n Roll‘ eigentlich „Laktoseintoleranz, Veganismus & Helene Fischer“ geworden?“ auseinanderzusetzen und entschied, dass dieser Satz keinen Urheberrechtsschutz genießt, da ihm die Originalität fehle. (Beschluss vom 3. Januar 2017, Az.: 4 O 144/16).

Unerlaubte Weiterverwendung eines Tweets?

Ein Nutzer des Kurznachrichtendienstes „Twitter“ warf einem Postkartenhersteller vor, den Spruch unerlaubt auf eine Postkarte gedruckt und vermarktet zu haben. Das Unternehmen hielt dagegen und behauptete, dass der Spruch schon vorher in der Form im Umlauf war und der Nutzer ihn nicht selbst erdacht habe. Außerdem soll es sich um eine einfache Redewendung der Alltagssprache handeln, die für jedermann frei sein sollte.

Das Gericht gab dem Postkarten-Unternehmen Recht und wies die Ansprüche des Twitter-Nutzers zurück.

Kein Schutz für kurze Slogans, die sich der Alltagssprache bedienen

Grundsätzlich können bereits kurze Sätze oder Wortkombinationen urheberrechtlichen Schutz genießen. Allerdings müssen diese durch eine überragende Individualität und Originalität gekennzeichnet sein. Dies ist bei kurzen Sätzen, wie beispielsweise Werbesolgans, naturgemäß schwieriger als bei längeren Texten. Das Gericht verglich den Twitter-Spruch mit Werbetexten, welche nicht nur aufgrund ihrer Werbewirksamkeit und Schlagkraft schon Urheberrechtsschutz genießen dürften.

Für welche Texte können Sie Urheberrechte geltend machen?

Soweit Sie eine Verletzung Ihrer Urheberrechte vermuten, sollten Sie stets darauf achten, dass Ihr Text sich von den üblichen Formulierungen individuell und ideenreich abhebt. Dies ist bei längeren Texten einfacher zu erreichen, als bei kurzen Werbeslogans.

Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Henning Hillers
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