23.06.11 | Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das ausschließlich aus Ziffern bestehende Zeichen „1000“ nicht als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann (EuGH vom 10.03.2011, AZ C-51/10 P).
Der Entscheidung lag eine europäische Markenanmeldung eines polnischen Herausgebers von Broschüren und Zeitschriften mit Rätseln und Spielen zugrunde. Das europäische Markenamt (HABM) wies die Anmeldung zurück. Es war der Ansicht, das Zeichen werde von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als Herkunftsbezeichnung im Sinne des Markenrechts wahrgenommen.
Sowohl das Europäische Gericht (EuG) als auch der EuGH bestätigten diese Ansicht des HABM. Das Zeichen „1.000“ verweise auf eine Menge und es sei davon auszugehen, dass das angesprochene Publikum das Zeichen als Beschreibung der Merkmale dieser Ware, wie etwa der Menge der Seiten verstehen werde. Dem Zeichen fehle insofern die erforderliche Unterscheidungskraft.
Die Entscheidung des EuGH bedeutet allerdings nicht, dass ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen von vornherein nicht als Marke eintragungsfähig ist. So hat das HABM in anderen Fällen bereits eine Eintragung von reinen Zahlenzeichen ins Markenregister zugelassen. Es ist aber in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob das anzumeldende Zahlenzeichen tatsächlich die für einen Markenrechtsschutz erforderliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen aufweist.