25.06.2021 | Amazon-Händler müssen regelmäßig kontrollieren, ob die Produktbilder, welche begleitend zu ihrem Angebot eingeblendet werden, tatsächlich das angebotene Produkt mit seinen entsprechenden Eigenschaften wiedergeben. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Beschluss vom 18.03.2021 – 6 W 8/18).
Hintergrund für diese Entscheidung ist der Umstand, dass Amazon einen Algorithmus einsetzt, welcher dafür sorgt, dass Produktangebote automatisch mit hinterlegten Bildern verknüpft werden. Dies führt bisweilen dazu, dass die angezeigten Bilder nicht exakt zu dem jeweiligen Angebot passen. Dementsprechend werden Warenabbildungen eines Händlers teilweise den Angeboten anderer Händler zugeordnet, ohne dass Bild und angebotene Ware übereinstimmen. Solche falschen Verknüpfungen können als irreführende Werbung unzulässig sein und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.
Das OLG Frankfurt entschied nun, dass Händler ihre Angebote auf Amazon regelmäßig dahingehend überprüfen müssen, ob das Angebot mit der Bebilderung zusammenpasst. Die Händler können sich nach Ansicht des OLG auch nicht darauf zurückziehen, nichts von dem Einsatz dieses Algorithmus gewusst zu haben.
Mit dieser Entscheidung werden erhöhte Prüfpflichten an Amazon-Händler gestellt. Unklar bliebt allerdings, was genau unter dem Begriff „regelmäßig“ zu verstehen ist.