12.10.15 | Um sich eine Marke schützen zu lassen, bedarf es in der Regel einer Markenanmeldung. Solche Anmeldungen werden über die nationalen Markenämter, zum Beispiel das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), oder das Europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) durchgeführt.
Die Kosten und Gebühren für die Registrierung hängen im Wesentlichen davon ab, für welche Länder und für welche Waren bzw. Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Als Faustformel lässt sich sagen, dass der finanzielle Aufwand der Anmeldung steigt, je mehr Waren und Dienstleistungen und je mehr Länder geschützt sein sollen.
Unterschiede bei den Gebühren können sich auch abhängig davon ergeben, ob es sich um eine Wortmarke oder eine Bildmarke bzw. um eine Wort-Bild-Marke handelt.
Die richtige Strategie bei der Markenanmeldung kann erhebliche Kosten sparen und führt schneller und sicherer zum gewünschten Markenschutz.
Unsere Oldenburger Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf nationale, europäische und internationale Markenanmeldungen und bietet umfassende und kompetente Beratung auf dem Weg zum optimalen Markenschutz.