20.08.15 | Das Bundespatentgericht (BPatG) hat am 03. Juli 2015 (Az.: 25 W (pat) 13/14) die Löschung der Farbmarke der Sparkasse angeordnet.
2007 hatte sich das deutsche Finanzunternehmen den signalroten Farbton „HKS 13“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. Seit mehreren Jahren versucht die Santander Bank gegen die Farbmarke vorzugehen. Die spanische Bank nutzt ebenfalls ein Signalrot für ihren Außenauftritt. Sie beantragte die Löschung der Marke beim BPatG.
Das Gericht gab dem spanischen Finanzunternehmen Recht, und bestätigte die Löschung der abstrakten/konturlosen Farbmarke.
Die Richter des BPatG begründeten ihre Entscheidung damit, dass die für die Eintragung einer Farbmarke erforderliche Verkehrsdurchsetzung nicht ausreichend nachgewiesen worden sei. Die Sparkasse habe nach Auffassung des Gerichts nicht beweisen können, dass sich ihre Farbmarke „Sparkassen-Rot“ gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG in dem Bereich „Bankdienstleistungen für Privatkunden“ im Verkehr durchgesetzt habe.
Das BPatG hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.