Designrecht
Geschmacksmusterrecht
Ein gelungenes Produktdesign kann ausschlaggebend sein für die Kaufentscheidung Ihres Kunden. Daher ist es wichtig, die Gestaltung Ihres Produkts effektiv vor Nachahmung zu schützen.
Für den Schutz Ihres Produktdesigns stehen Ihnen verschiedene Rechte zur Verfügung. Die unerwünschte Verwertung Ihrer Designleistung können Sie zunächst durch ein registriertes oder unregistriertes Geschmacksmuster verhindern. Geschmacksmuster sind gewerbliche Schutzrechte, die ein Monopol auf bestimmte ästhetische Gestaltungsformen gewähren. Bei solchen Geschmacksmustern kann es sich um zweidimensionale oder dreidimensionale Formen, Konturen oder sonstige Designs handeln.
Daneben können auch das Urheberrecht oder das Markenrecht eine Rolle beim Schutz Ihres Designs spielen. Ergänzend lässt sich Produktdesign auch über das Wettbewerbsrecht schützen. Soweit technische Lösungen betroffen sind, ist ein Schutz durch Patente oder Gebrauchsmuster denkbar.
Ein geschützes Design ist ein effektiver Schutz gegen Produktpiraterie.
Unsere Leistungen:
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Schutz und die Verwertung Ihres Designs und stehen Ihnen in allen Abschnitten der Designentwicklung zur Verfügung. Wir begleiten Sie umfassend von der ersten Idee bis zur Markteinführung und vertreten Sie bei Verletzungen Ihrer Designrechte.
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
- Prüfung der Schutzmöglichkeiten für Ihre Designideen, -entwürfe und -konzepte
- Nationale, europäische und internationale Geschmacksmusteranmeldungen und Markenanmeldungen
- Umfassendes Vertragsmanagement, insbesondere Ausarbeitung von Kooperationsverträgen und Lizenzverträgen sowie Überwachung vertraglicher Fristen
- Gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bei Verletzung Ihrer Designrechte sowie im Falle einer geschmackmusterrechtlichen Abmahnung