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Patente, Marken & Know-how: Wie lässt sich geistiges Eigentum effektiv schützen?

21.07.11 | Wer als Unternehmer erfolgreich sein will, muss nicht nur innovativ sein. Er muss auch wissen, wie er seine Innovationen davor schützt, dass sie von Mitbewerbern „abgekupfert“ werden. Gleichgültig, ob es sich um eine technische Erfindung handelt, um eine griffige Marke, ein gelungenes Produktdesign, ein Computerprogramm oder einen besonders effektiven Herstellungsprozess für bestimmte Produkte: Der Vorsprung innovativer Unternehmen lockt nicht nur Kunden an, sondern auch unliebsame Nachahmer.

Wie das Unternehmen seine Innovationen am besten vor Plagiaten schützen kann, hängt von der Art der Innovation ab. Handelt es sich um eine technische Erfindung, ist in aller Regel die Anmeldung zum Patent bzw. zum Gebrauchsmuster der richtige Weg. Wer eine Marke (z.B. ein bestimmtes Wort oder ein Logo) schützen lassen möchte, sollte eine Markenregistrierung in die Wege leiten. Geht es um den Schutz eines Produktdesigns, bietet sich die Registrierung eines Geschmacksmusters an.

Handelt es sich hingegen um Software oder Werke der Literatur, Musik oder Kunst, so ist eine Registrierung in aller Regel nicht erforderlich. Der Schutz entsteht hier mit Schaffung des Werkes.

Der Vorteil eines effektiven Schutzes von geistigem Eigentum liegt darin, dass der Unternehmer ein Monopol auf seine Innovationen erhalten kann. Dementsprechend ist allein der Inhaber des Schutzrechts berechtigt, das geistige Eigentum für sein Unternehmen einzusetzen, während er seinen Konkurrenten die Nutzung untersagen kann. Hierdurch kann das innovative Unternehmen seinen Wettbewerbsvorsprung rechtlich absichern und „Trittbrettfahrer“ verhindern.

Schutzrechte wie Patente und Marken können zudem ganz erhebliche Vermögenswerte des Unternehmens darstellen und zusätzliche Einnahmequellen eröffnen. So kann das Unternehmen beispielsweise anderen Unternehmen Lizenzen an den Schutzrechten erteilen und im Gegenzug Lizenzgebühren einnehmen.

Wer sein geistiges Eigentum optimal schützen möchte, der sollte die erforderlichen Registrierungen so früh wie möglich, insbesondere vor Markteinführung, in die Wege leiten. Speziell im Patentrecht muss außerdem bis zur Registrierung Stillschweigen über die Erfindung bewahrt werden, da die Erfindung ansonsten bei der Anmeldung als nicht mehr neu angesehen werden könnte.


Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Henning Hillers
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