Aktuelle Themen

„No-Reply“ Mails mit Werbung unzulässig?

04.01.16 | „No-Reply“- Bestätigungsmails mit Werbezusätzen verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich erklärt hat, dass er derartige Mails nicht mehr bekommen möchte, BHG vom 16. Dezember 2015 (Az.: VI ZR 134/15).

Geklagt hatte ein Verbraucher, der im Zuge einer Kündigung eines Versicherungsvertrags eine Kündigungsbestätigung per E-Mail wünschte. Das beklagte Versicherungsunternehmen sendete daraufhin eine automatische Bestätigungs-E-Mail an den Kläger und warb darin für die Meldung von Unwetterwarnungen. Nach Empfang dieser Nachricht wendete sich der Kläger erneut an das Unternehmen und teilte ihm mit, dass er mit der automatisierten Antwort samt Werbung nicht einverstanden sei. Auf diese und eine weitere Mail kamen weiterhin „No-Reply“ Bestätigungen plus werbendem Inhalt. Dagegen klagte er auf Unterlassung.

Schließlich befasste sich der BGH mit der Angelegenheit und entschied, dass die Übersendung der Bestätigungsmails mit Werbezusatz das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verbrauchers verletzt und somit zu unterlassen sei, da der Kläger ausdrücklich erklärt habe, dass er diese Mails in Zukunft nicht mehr erhalten möchte.


Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Henning Hillers
• Rechtsanwalt
• Fachanwalt für IT-Recht
• Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
• Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Profil »


Kontakt Dr. Hillers
+49 (0)441/36 16 22-0
VCard

Zum Abspeichern der Kontaktdaten den Code einfach abscannen oder gedrückt halten.