22.10.15 | Sobald eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingetragen ist, genießt sie einen markenrechtlichen Schutz. Um dauerhaft effektiven Schutz und eine beständige Marke zu garantieren, sollte diese regelmäßig überwacht und gepflegt werden. Die zuständigen Markenämter übernehmen dies nicht. Deshalb sollte der Markenanmelder stets darauf achten, dass seine Marke nicht durch Dritte beeinträchtigt wird.
Eine gründliche Markenpflege ist außerordentlich wichtig, damit eine geschützte Marke auch auf Dauer erfolgreich am Markt bestehen kann. Dies muss regelmäßig und gewissenhaft durchgeführt werden. Es muss regelmäßig überwacht werden, ob Dritte die Marke durch verletzende Handlungen gefährden. Wird gegen solche markenverletztenden Handlungen nichts unternommen besteht die Gefahr, dass der rechtliche Schutzumfang der Marke immer stärker schrumpft und die Marke im Wettbewerb mehr und mehr verblasst.
Unsere Oldenburger Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf nationales, europäisches und internationales Markenrecht und kann dementsprechend neben der Markenanmeldung auch umfassende Unterstützung bei der Überwachung auf Rechtsverletzungen einer eingetragenen Marke leisten. Wird eine Beeinträchtigung festgestellt, wird diese von uns fundiert juristisch geprüft und ein optimaler Handlungsvorschlag für den Markeninhaber erstellt.