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Facebook: „Gefällt-mir“-Button stellt Online-Händler vor Datenschutzprobleme

23.09.11 | Immer mehr Internetshops nutzen den „Gefällt-mir“-Button von Facebook. Die Funktionsweise ist einfach: Klickt ein Facebook-Mitglied im Internetshop auf den „Gefällt-mir“-Button, so sehen dessen Freunde bei Facebook die positive Bewertung und werden auf das Angebot des Online-Händlers aufmerksam. Es handelt sich also um eine Art Mund-zu-Mund-Propaganda im Internet.

Diese Form der Werbung erscheint für viele Betreiber von Internetshops attraktiv, denn rund ein Drittel aller Internetnutzer in Deutschland ist bei Facebook registriert.

Was zunächst verlockend klingt, könnte für die Betreiber von Internetshops bald zum kostspieligen Rechtsfall werden. Die Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons auf Internetseiten verstößt nämlich nach Ansicht von Datenschützern gegen geltendes Recht:

Facebook sammelt nach Angaben der Datenschützer personenbezogene Daten seiner Nutzer, ohne dass die Betroffenen dem zugestimmt haben. Facebook ist in der Lage, diese Daten seinen registrierten Nutzern namentlich zuzuordnen. Insbesondere kann Facebook nachvollziehen, welche Seiten mit „Gefällt-mir“-Button die registrierten Nutzer besuchen.

Hieraus lassen sich namentlich zugeordnete Verhaltensprofile erstellen, die wiederum den Betreibern der Internetshops zur Verfügung gestellt werden können. Datenschützer befürchten, dass Internetnutzer auf diese Weise zu „gläsernen Menschen“ werden könnten.

Mehrere Datenschutzbeauftragte haben daher angekündigt, gegen die Betreiber von Internetseiten mit „Gefällt-mir“-Button vorzugehen. Sie weisen darauf hin, dass der Verstoß gegen das Datenschutzrecht eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, die mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 50.000 EUR geahndet wird.

Es ist zudem zu erwarten, dass die Verwendung des Buttons eine Welle kostenpflichtiger Abmahnungen von Mitbewerbern auslöst.

Welche Möglichkeiten es gibt, den Button weiterhin zu nutzen ohne das Datenschutzrecht zu verletzen, wird zurzeit kontrovers diskutiert. Die allermeisten Lösungsvorschläge erscheinen dabei rechtlich nicht haltbar.

Vor diesem Hintergrund ist den Betreibern von Internetshops anzuraten, die Verwendung von „Gefällt-mir“-Buttons zu überdenken.


Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Henning Hillers
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