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EWE TEL gewinnt Rechtsstreit gegen Telekom

06.03.15 | Der Telekom wurde es untersagt, im Namen der EWE TEL GmbH Kunden aufzusuchen und diesen gegenüber falsche Behauptungen aufzustellen, mit denen die Kunden abgeworben werden sollen. Eine entsprechende Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg am 20.2.2015 gefällt (AZ 6 U 209/14).

Hintergrund für diese Entscheidung war ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der EWE TEL, mit der sie sich gegen folgenden (zwischen den Parteien allerdings streitigen) Sachverhalt wandte: Ein erkennbar für die Telekom arbeitender Mitarbeiter soll eine Kundin der EWE TEL aufgesucht und behauptet haben, er komme im Auftrag der EWE TEL.
Er soll der Kundin gegenüber erklärt haben, dass es in der Nachbarschaft Klagen über zu langsame Internetverbindungen gegeben haben soll. Nach Durchführung eines Speedtests soll der Mitarbeiter der Kundin den Abschluss eines Vertrags mit der Telekom empfohlen haben, der eine doppelt so schnelle Internetverbindung ermögliche.

Das Landgericht Oldenburg (15 O 711/14) gab dem Unterlassungsantrag der EWE TEL weitgehend statt. Die Berufung der Telekom vor dem OLG Oldenburg war nur in geringem Umfang erfolgreich. Das OLG beanstandete, der Mitarbeiter habe wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt und sich wettbewerbswidrig verhalten. Für dieses Verhalten des Mitarbeiters müsse die Telekom einstehen.

Die Entscheidung des OLG Oldenburg ist nicht anfechtbar. Ob die Telekom nun ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht veranlassen wird, in dem der streitige Sachverhalt erneut verhandelt werden könnte, ist bislang nicht bekannt.


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Dr. Henning Hillers
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