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EuGH zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente

02.11.16 | Die in der deutschen Arzneimittelpreisverordnung geregelte Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente verstößt gegen europäisches Recht, urteilte der Europäische Gerichtshof am 19. Oktober 2016 (Az.: C-148/15). Nach Auffassung des EuGH liege darin eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union.

Die deutsche Arzneimittelpreisverordnung sieht vor, dass der Hersteller eines Arzneimittels einen bestimmten Preis festsetzen muss, auf den die Apotheker sowie Großhändler dann einen gesetzlich festgelegten Zuschlag erheben müssen. Darauf berief sich die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, als sie gegen ein Bonussystem für verschreibungspflichtige Parkinson-Medikamente klagte, welches von einer Selbsthilfeorganisation für Parkinson-Patienten in Kooperation mit der ausländischen Versandapotheke Doc Morris ins Leben gerufen wurde. Nach Ansicht der Wettbewerbszent-rale verstoße dieses Bonussystem gegen die Arzneimittelpreisverordnung, da die gewähr-ten Boni dem einheitlichen Apothekenabgabepreis zuwider laufen würden.

Die Streitigkeit gelangte bis zum Europäischen Gerichtshof, der die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente aus folgenden Gründen ablehnte:

Nach Ansicht des Gerichts hätte die Preisbindungsregelung die gleiche Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung, die den freien Warenverkehr beschränke. Durch die Festlegung einheitlicher Preise können sich Medikamente aus anderen EU-Staaten schwerer auf dem deutschen Markt etablieren als einheimische Medikamente, urteile der EuGH. In seinen Entscheidungsgründen wies das Gericht außerdem darauf hin, dass der freie Warenverkehr ein elementarer Grundsatz der Europäischen Union sei.

Der Europäische Gerichtshof sieht in der Preisbindung außerdem auch keinen erhöhten Vorteil für den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Patienten. Das Gericht erkennt in der freien Preisgestaltung sogar einen Vorteil für Patienten, da Apotheken nun angehalten sind, neben dem Verkauf von Medikamenten auch noch weitere Serviceleistungen, wie eine individuelle Beratung, anzubieten.


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