Das Medienrecht befasst sich insbesondere mit der Frage, wie weit Medienunternehmen bei der Berichterstattung gehen dürfen, ohne die Rechte derjenigen zu verletzen, die Gegenstand der Berichterstattung sind. Medienrechtliche Fragestellungen entstehen in aller Regel bei einem Zusammenprall von Medienfreiheiten der Presse (Art. 5 des Grundgesetzes) und den Persönlichkeitsrechten der „Medienopfer“ (Art. 1 und Art. 2 des Grundgesetzes).
Kommt es zu solch einer Kollision von Grundrechtspositionen, geht es vor allem um Ansprüche des Verletzten auf Unterlassung der Berichterstattung, Gegendarstellung, Berichtigung der unzutreffenden Darstellung und Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld. Auch strafrechtliche Konsequenzen einer unzulässigen Berichterstattung sowie verwaltungsrechtliche Bestimmungen können im Einzelfall zu beachten sein.
Angesichts von kurzfristigen Veröffentlichungsterminen der Medien ist schnelles Handeln gefragt, um die Rechte der Beteiligten umfassend zu wahren.
Unsere Leistungen:
Wir beraten Sie in allen markenrechtlichen Fragen vom ersten Entwurf Ihrer Marke bis hin zur Einführung Ihres Produkts am Markt. Werden Ihre Markenrechte verletzt, so übernehmen wir Ihre anwaltliche Interessenvertretung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
- Kurzfristige Überprüfung von beabsichtigten oder bereits erfolgten Berichterstattungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit
- Umfassende gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei drohenden oder bereits erfolgten Verletzungen medienrechtlicher Bestimmungen
- Rasche Durchsetzung von Rechtspositionen mithilfe von Abmahnungen und/oder einstweiligen Verfügungen
- Effektive Abwehr unberechtigter Ansprüche