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Designrecht: Neues Produktdesign anmelden

18.01.18 | Ein gelungenes Produktdesign kann ausschlaggebend sein für die Entscheidung eines Kunden, gerade dieses Produkt zu kaufen. Ob es sich um eine ansprechende Farbgebung oder eine ergonomisch besonders angenehme Gestaltung handelt, oder ob das Produkt einfach ein „Hingucker“ ist: Produktdesign ist oftmals ein entscheidender Faktor, um ein Produkt vom restlichen Markt abzuheben.

Gute Produktgestaltungen können sehr wertvoll sein

Die Entwicklung und Vermarktung eines guten Produktdesigns ist dabei häufig mit erheblichen Investitionen verbunden. Hersteller haben daher regelmäßig ein besonderes Interesse daran, dass ihr mit viel Mühe entwickeltes Produkt nicht von Wettbewerbern nachgeahmt wird.

Das Rechtssystem gewährt hier gleich eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie Produktgestaltungen effektiv gegen Nachahmungen geschützt werden können. Dabei reicht die Palette von der Anmeldung spezieller Schutzrechte wie insbesondere dem Geschmacksmuster bzw. Design über nicht registrierte Schutzrechte wie etwa dem Urheberrecht bis hin zu der Möglichkeit, die Nachahmung wegen eines unlauteren Verhaltens im Wettbewerb zu untersagen.

Schutzrechte lassen sich miteinander kombinieren

So schließen sich Designrechte und Urheberrechte beispielsweise nicht gegenseitig aus, sondern lassen sich gewinnbringend miteinander kombinieren.

Aufgrund einer weitgehenden Rechtsvereinheitlichung in diesem Bereich besteht zudem auch die Möglichkeit, den Schutz auf bestimmte Länder zu fokussieren, die ganze EU abzudecken oder sogar darüber hinaus internationalen Schutz zu erwirken.

Auch Entwicklungen und Konzepte lassen sich schützen

Besondere Bedeutung kann ferner dem Schutz von Produktgestaltungen zukommen, die sich noch in der Entwicklungs- bzw. Konzeptionsphase befinden. Probleme können beispielsweise entstehen, wenn Arbeitnehmer, die mit der Produktentwicklung betraut sind, während des Entwicklungsprozesses zu einem Wettbewerber wechseln, oder wenn aus einer Unternehmenskooperation unversehens eine Konkurrenzsituation der Kooperationspartner entsteht.

Auch hier bestehen sehr gute Möglichkeiten, diese Probleme durch eine rechtssichere  Gestaltung der Arbeitsverträge und Kooperationsverträge sowie durch eine ergänzende Anmeldestrategie effektiv zu vermeiden.

Rechtliche Möglichkeiten nutzen

Die Anmeldung von Designrechten ist vergleichsweise günstig. Für die Anmeldung eines Designs in Deutschland erhebt das Amt beispielsweise lediglich 60 EUR, für eine EU-Anmeldung erhebt das Amt 350 EUR. Einige Schutzrechte wie etwa das Urheberrecht können sogar ohne Registrierung entstehen, so dass insoweit überhaupt keine Anmeldekosten anfallen.

Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung des Designrechts stehen den Herstellern heute hervorragende Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Produktgestaltungen kostengünstig zu schützen und den Schutz anschließend effektiv und schnell gegenüber Nachahmern durchzusetzen.

Wer also mit der Entwicklung von Produktgestaltungen befasst ist, sollte die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz dieser Gestaltungen unbedingt nutzen.

 

Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Henning Hillers
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