04.10.13 | Wer eine gute Idee hat, sollte darauf achten, dass er auch die Lorbeeren hierfür erntet. Nicht selten passiert es, dass das wirtschaftliche Potenzial von guten Geschäftsideen nicht (oder nicht nur) dem Urheber zugutekommt, sondern von dessen Konkurrenten ausgenutzt wird. Wird eine vielversprechende Idee nicht rechtlich abgesichert, stehen den Wettbewerbern Tür und Tor offen, um von dieser Idee ohne große eigene Leistung zu profitieren.
Um die wirtschaftlichen Vorteile einer guten Geschäftsidee für das eigene Unternehmen zu schützen, steht eine Reihe von Schutzrechten zur Verfügung. In Betracht kommen insbesondere die Anmeldung einer Marke oder eines Geschmacksmusters. Im Bereich der technischen Erfindungen sind insbesondere das Patent bzw. das Gebrauchsmuster einschlägig. Das Urheberrecht greift ein, wenn es sich beispielsweise um Werke der Literatur, Musik oder Kunst handelt, oder wenn es um die Entwicklung von Software geht.
Von großer Bedeutung ist es, sein geistiges Eigentum so schnell wie möglich rechtlich abzusichern, um eine ungewollte Übernahme der eigenen Ideen durch die Konkurrenz zu verhindern.
Lesen Sie hierzu auch die Artikel über die Themen Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht/Geschmacksmusterrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Lizenzvertragsrecht. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu unseren Leistungen. Sprechen Sie uns gerne an.