14.12.15 | Die Stadt Kiel haftet nicht für die Zahlung aller GEMA-Gebühren, die für musikalische Veranstaltungen auf der Kieler Woche anfallen, entschied das OLG Schleswig am 07. Dezember 2015 (Az.: 6 U 54/13, 6 U 43/14).
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) klagte gegen die Stadt Kiel auf Zahlung der Gebühren für die öffentliche Darbietung von Musik auf der gesamten Kieler Woche von 2006 bis 2012. Bis 2005 zahlte die Stadt die Gebühren pauschal für jegliche Musikdarbietungen auf der Veranstaltung. Anschließend nahm sie die jeweiligen Veranstalter auf Zahlung der entsprechenden Gebühren in Anspruch.
Seit 2006 zahlte die Stadt Kiel allerdings nur noch die Gebühren für ihre eigenen Darbietungen. Die weiteren Gebühren für alle anderen musikalischen Veranstaltungen musste die GEMA von jedem Veranstalter einzeln verlangen. Dagegen klagte die GEMA und unterlag nun vor dem OLG Schleswig.
Das Gericht war der Auffassung, dass die Stadt nur für ihre eigenen Live-Musikdarbietungen und Tonträgerwiedergaben verantwortlich sei, da sie nicht als Veranstalterin der gesamten Kieler Woche im Sinne des Urheberrechts anzusehen sei.
Die Stadt hafte nicht für die Veranstaltungen, für die sie lediglich die Veranstaltungsräume und -flächen zur Verfügung stelle. Die jeweiligen Veranstalter hätten ihr Vorhaben zwar bei der Stadt anzumelden, dennoch habe die Stadt Kiel auf den weiteren Verlauf der Organisation und den Inhalt der einzelnen Musikveranstaltungen keinen Einfluss. Sie könne deshalb nicht als Veranstalterin für alle musikalischen Darbietungen der ganzen Kieler Woche gelten und für die gesamten GEMA-Gebühren haften.