30.03.17 | Wird die Domain „fc.de“ durch einen Unbefugten registriert, verletzt dies das Namensrecht des 1. FC Köln (LG Köln, Urteil vom 9. August 2016, Az.: 33 O 250/15).
Der Beklagte, Inhaber der Domain „fc.de“, bot dem 1. FC Köln und anderen Fußballclubs den Verkauf dieser Domain an und stellte sie auf einer Verkaufsplattform ein. Der 1. FC Köln mahnte den Beklagten allerdings ab und verlangte Unterlassung der Nutzung der entsprechenden Domain. Als die Abmahnung keinen Erfolg brachte, klagte der Fußballverein vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung und Domainfreigabe.
Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Das Gericht war der Ansicht, dass zwar keine Marken- und Unternehmenskennzeichenverletzung vorliege, da die Domain nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt worden sei. Allerdings seien die Namensrechte des 1. FC Köln an dem Kürzel „FC“ verletzt.
Auf die angesprochenen Verkehrskreise wirke dieses Kürzel wie ein Name. Der 1. FC Köln sei unter dieser Abkürzung bekannt und werde seit vielen Jahren in der öffentlichen Berichterstattung nur als „FC“ bezeichnet, wobei es sich dabei um eine mit sprachlichen Mitteln individualisierende Bezeichnung handele. Eine beschreibende Verwendung könne nicht festgestellt werden, so dass die Buchstabenfolge auch über eine ausreichende Unterscheidungskraft verfüge.