UN Kaufrecht
(CISG)
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („UN–Kaufrecht“ oder „CISG“) stellt für viele Unternehmer ein Buch mit sieben Siegeln dar und wird deshalb gerne ausgeschlossen. Dabei stellt das UN-Kaufrecht eine hervorragende Rechtsmaterie dar, um im internationalen Warenverkehr die beteiligten Vertragsparteien unabhängig von den Besonderheiten der nationalen Gesetzgebung eine Einigungsgrundlage zu geben.
Gerade die exportierenden Unternehmen – Deutschland ist einer der Exportweltmeister – sollten nachhaltig prüfen, ob nicht die Geltung des UN-Kaufrecht vereinbart werden sollte statt des ständigen Gerangels, welche Rechtsordnung denn nun gelten soll – die des Exporteurs oder des Importeuers. Schließlich enthält das UN-Kaufrecht gerade für den Exporteur vorteilhaftere Regelungen bereit als das nationale Zivilrecht. Für das UN-Kaufrecht spricht nicht zuletzt auch der praktische Aspekt, dass in den für Deutschland wichtigen Absatzmärkten das UN-Kaufrecht gleichfalls Bestandteil der nationalen Rechtsordnung ist.
Machen SIe sich unabgängig von nationaler Gesetzgebung.
Unsere Leistungen:
Speziell in der Person von RA Dr. Michael Streit als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht verfügen wir über eine jahrelange Expertise im Internationalen Rechtsverkehr. Wir prüfen, erstellen und verhandeln Ihre Verträge mit ausländischen Kunden und Partnern und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen und ökonomischen Interessen.