Das Insolvenzrecht ist eine komplexe Materie, die früher in verschiedenen Einzelgesetzen (Konkursordnung, Vergleichsordnung und Gesamtvollstreckungsordnung) geregelt war. Erst die Insolvenzordnung hat eine einheitliche, für den gesamten Geltungsbereicht des Gesetzes gültige Kodifikation des Insolvenzrechts geschaffen.
Unsere Leistungen:
- Tätigkeit als Insolvenzverwalter
- Beratungen im Vorfeld der Insolvenz
- Unternehmenssanierungen
- Beratung von Gesellschaften und Gesellschaftern in der wirtschaftlichen Krise
- Beratung in Geschäftsführerhaftungsangelegenheiten
- Gläubigervertretung
- Schuldnerberatung
- Sachverständigentätigkeit; Gutachtenerstellung
Der Insolvenzverwalter ist die Schlüsselperson des Insolvenzverfahrens und neutrales Gesamtvollstreckungsorgan.
Er nimmt mit der Verfahrensabwicklung eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe wahr. Bisweilen wird die Auswahl des Insolvenzverwalters gar als „Schicksalsfrage“ des Verfahrens angesehen. Die Bestellung erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Neben der Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Treuhänder für verschiedene Insolvenzgerichte umfasst unser Leistungsspektrum auch die Vertretung von Gläubiger- und Schuldnerinteressen im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens und innerhalb des Insolvenzverfahrens.